Entscheidung
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung des Menschenbegriffs in § 131 Abs. 1 StGB
BVerfG (1 BvR 698/89)Datum: 20.10.1992
Fundstelle: AfP 1992, 356; BVerfGE 87, 209; DVBl 1992, 1598; EuGRZ 1992, 614; JA 1993, 217; MDR 1993, 158; NJW 1993, 1457; NStZ 1993, 75; NVwZ 1993, 663
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