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BSG - Entscheidung vom 29.07.1992

11 RAr 51/91

Normen:
AÜG Art. 1 § 3 Abs. 1 Nr. 3

Fundstellen:
DB 1993, 1477
DRsp VII(700)14b
NZA 1993, 527
SozR 3-7815 Art. 1 § 3 Nr. 5

I. Die Klägerin, die gewerbsmäßig Dritten Arbeitnehmer zur Arbeitsleistung überläßt, wendet sich gegen eine Auflage. Mit Bescheid vom 15. Januar 1986 erteilte das Landesarbeitsamt Schleswig-Holstein-Hamburg zu der der [...]
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