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BSG - Entscheidung vom 31.03.1992

4 RA 22/91

Normen:
AVG § 46 Abs. 1 S. 3, § 46 Abs. 1 S. 4, § 117a
RVO § 1269 Abs. 1 S. 3, § 1269 Abs. 1 S. 4, § 1395a, KZErstVO § 1, VAErstVO § 2
VAHRG § 4 Abs. 2

Fundstellen:
EzFamR VAHRG § 4 Nr. 3
FamRZ 1992, 1413
FuR 1993, 53
SozR 3-5795 § 4 Nr. 4

I. Streitig ist, ob dem Kläger ein nicht aufgrund des Versorgungsausgleichs gekürztes Altersruhegeld zusteht. Die 1958 geschlossene Ehe des Klägers, aus der vier in den Jahren 1958, 1960, 1961 und 1964 geborene Kinder [...]
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