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BGH - Entscheidung vom 27.02.1992

I ZR 103/90

Normen:
UWG § 16 Abs. 1

Fundstellen:
AfP 1992, 247
BGHR UWG vor § 1 Verwirkung 1
BGHR UWG § 16 Abs. 1 Titelschutz 6
BGHR UWG § 16 Abs. 1 Verwechslungsgefahr 15
GRUR 1992, 547
LM H. 11/92 § 16 UWG Nr. 134
MDR 1992, 862
NJW-RR 1992, 1128
wrp 1992, 759

Die Klägerin gibt die seit 1898 bestehende Tageszeitung »Berliner Morgenpost« heraus. Sie nimmt die Beklagte auf Unterlassung in Anspruch, eine Tageszeitung mit dem Titel »Hamburger Morgenpost« in einer bestimmten [...]
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