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BAG - Entscheidung vom 13.02.1992

6 AZR 638/89

Normen:
AZO § 3, § 12
BAT § 17 Abs. 1, 5
LTV (Lohntarifvertrag für die Arbeiter der Deutschen Bundesbahn) § 3 Abs. 2, § 15 Abs. 8, § 18 Abs. 1, 9, 10
ZPO § 253 Abs. 2 Nr. 2, § 256 Abs. 2

Fundstellen:
AP Nr. 13 zu § 12 AZO
BAGE 69, 339
BB 1992, 1216
BB 1992, 1216, 1354
BB 1992, 1354
DB 1992, 1890
EzA § 12 AZO Nr. 4
NZA 1992, 890
NZA 1992, 891
SAE 1993, 375

Die Parteien streiten über die Gewährung von Freizeitausgleich für Überzeitarbeit. Der Kläger ist seit dem 1. November 1973 bei der Beklagten als Arbeiter im Bereich der Bahnmeisterei H im Baudienst beschäftigt. Auf [...]
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