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ArbG Hamburg - Entscheidung vom 23.11.1992

21 Ca 174/92

Normen:
BGB § 616
LohnFG § 3 Abs. 1 Satz 1

Fundstellen:
BB 1993, 436
DRsp VI(608)217b
NZA 1993, 507

»Gegenwärtig hat ein Angestellter grundsätzlich Anspruch auf Gehaltsfortzahlung, wenn er an der Leistung der Dienste durch Krankheit verhindert ist, ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der Verhinderung und dem [...]
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