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AG Duisburg-Hamborn - Entscheidung vom 02.06.1992

7 C 237/92

Normen:
BGB §§ 249, 254

Fundstellen:
ZfS 1992, 267

Vgl. OLG Frankfurt VersR 1958, 808; LG Kempten VersR 1973, 869: Die Einschaltung eines Sachverständigen ist nur dann notwendig zur Rechtsverfolgung, wenn aus der Sicht des Geschädigten eine schwierige Sachfrage vorlag [...]
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