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OLG Köln - Entscheidung vom 11.10.1991

3 U 60/91

Normen:
BGB § 426

Fundstellen:
DRsp I(128)200b
NJW-RR 1992, 1286

»Die in § 426 Abs. 1 Satz 1 BGB vorgesehene Haftung zu gleichen Teilen ist eine bloße Hilfsregel für den Fall, daß jeder andere Verteilungsmaßstab fehlt. Eine abweichende Bestimmung kann sich ... aus der besonderen [...]
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