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OLG Koblenz - Entscheidung vom 08.05.1991

5 U 1812/90

Normen:
BGB § 833 Satz 2

Fundstellen:
DRsp I(146)82c
NJW-RR 1992, 476
NZV 1992, 76
OLGZ 1992, 238

c. »Die Beweisaufnahme hat ergeben, daß der Bekl. seine Pferde beruflich einsetzt. Sie arbeiten als Holzrückpferde im Wald. Daß sie zum Unfallzeitpunkt anderweitig verwendet wurden, ist unbeachtlich. Maßgeblich für die [...]
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