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BezirksG Frankfurt/Oder - Entscheidung vom 27.03.1991

BZR 161/90

Normen:
BGB §§ 894, 899
DDR: VermG § 1, § 3 Abs.3

Fundstellen:
DRsp I(150)313c-d
DtZ 1991, 250

Zur Sicherung ihrer bereits angemeldeten Vermögensansprüche beantragte die AntrSt., durch einstweilige Verfügung einen Widerspruch ins Grundhuch einzutragen. Das BezirksG hält einen Widerspruch für zulässig und hat die [...]
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