Entscheidung
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gemehmigung von Eilversammlungen
BVerfG (1 BvR 850/88)Datum: 23.10.1991
Fundstelle: BVerfGE 85, 69; BayVBl 1992, 209; DVBl 1992, 149; DÖV 1992, 262; JuS 1992, 604; NJ 1992, 135; NJW 1992, 890; NStZ 1992, 188; NVwZ 1992, 463; UPR 1992, 104
Auszug:
(einschließlich Abweichender Meinung[en]) Der Beschwerdeführer ist wegen Durchführung einer nicht angemeldeten Versammlung unter freiem Himmel bestraft worden. Dagegen wendet sich seine Verfassungsbeschwerde. A. 1. [...]
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