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BGH - Entscheidung vom 16.05.1991

III ZR 82/90

Normen:
ZPO § 276, § 277, § 296, § 528

Fundstellen:
BGHR ZPO § 276 Abs. 1 Satz 2 Fristsetzung 1
BGHR ZPO § 277 Abs. 2 Belehrung 2
BGHR ZPO § 528 Anwendungsbereich 2
DRsp IV(413)216Nr.4b
MDR 1992, 187
NJW 1991, 2773
VersR 1992, 77

Die Klägerin nimmt den Beklagten auf Herausgabe eines Geldbetrages in Anspruch, den der Beklagte für sie von der Bank abgehoben und nicht an sie weitergeleitet habe. Der Beklagte ist dem Vorbringen der Klägerin [...]
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