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BGH - Entscheidung vom 01.10.1991

XI ZR 29/91

Normen:
ScheckG Art.29 Abs.1, Abs.2, Art.40

Fundstellen:
BB 1991, 2181
BGHR ScheckG Art. 29 Abs. 1 Vorlegungsfrist 1
BGHR ScheckG Art. 40 Rückgriff 1
BGHR ScheckG Art. 58 Scheckbereicherungsanspruch 1
BGHZ 115, 247
DB 1991, 2432
EWiR § Art. 29 ScheckG 2/91, 1115
MDR 1992, 45
NJW 1992, 118
WM 1991, 1910
ZIP 1991, 1417

Die Klägerin, eine türkische Gesellschaft, ist Inhaberin eines Schecks der Beklagten über 10.584 DM, der auf die B.bank gezogen ist. Er trägt das Ausstellungsdatum des 23. Oktober 1989, als Ausstellungsort ist M. [...]
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