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BGH - Entscheidung vom 01.10.1991

5 StR 443/91

Normen:
StGB § 56

Fundstellen:
DRsp III(310)211Nr.3b
NJ 1992, 220
StV 1992, 13

Das LG hat den Angekl. wegen Untreue zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Seine Revision hat mit der Sachrüge Erfolg, soweit die Vollstreckung der Strafe nicht zur Bewährung ausgesetzt wurde. Das LG, [...]
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