Sittenwidrigkeit einer Vereinbarung im Hinblick auf psychische Zwangslage; Vereinbarung einer Entschädigungsleistung nach Vergewaltigung
BGH (VI ZR 107/90)Datum: 22.01.1991
Fundstelle: BGHR BGB § 138 Abs. 1 Strafanzeige 1; BGHR BGB § 138 Abs. 1 Zwangslage 2; BGHR BGB § 847 Persönlichkeitsrecht 2; BGHR ZPO vor § 1 Rechtsschutzziel 1; DRsp I(111)182c-e; JuS 1991, 691; MDR 1991, 1146; NJ 1991, 266; NJW 1991, 1046; NJW 1991, 266; VersR 1991, 597
Auszug:
Der Beklagte lernte im Herbst 1985 die Eltern der Klägerin kennen, als er auf ihrem Hof die Hundemeute seines Schleppjagdvereins unterbrachte. In der Folgezeit entwickelte sich ein freundschaftliches Verhältnis. Im [...]
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