Entscheidung
Haftung für Unfall auf einer Gefälligkeitsfahrt
BGH (III ZR 4/91)Datum: 14.11.1991
Fundstelle: BB 1992, 494; BGHR BGB § 662 Rechtsbindungswille 1; DAR 1992, 148; DB 1992, 781; DRsp I(138)627d-e; MDR 1992, 555; NJW 1992, 498; WM 1992, 360; ZfS 1992, 154
Auszug:
Die Beklagte und die Zeugin S. waren in der Polsterwarenfabrik T. S. in O. beschäftigt. Sie bildeten für den Weg zu ihrer Arbeitsstelle und zurück eine Fahrgemeinschaft. Die Zeugin S. holte die Beklagte in ihrem Pkw [...]
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