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BGH - Entscheidung vom 27.06.1991

IX ZR 222/90

Normen:
ZPO § 296

Fundstellen:
BGHR ZPO § 276 Abs. 1 Satz 2 Fristsetzung 2
BGHR ZPO § 296 Abs. 1 Fristsetzung 1
BRAK-Mitt 1992, 63
DRsp IV(413)216Nr.4a
DRsp-ROM Nr. 1993/1103
MDR 1992, 185
NJW 1991, 2774
WM 1991, 1817

Die Klägerin beauftragte Anfang 1982 etwa ein halbes Jahr nach Scheidung ihrer Ehe die beklagte Rechtsanwältin damit, den Anspruch auf Ausgleich des Zugewinns gegen ihren früheren Ehemann durchzusetzen. In der [...]
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