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BGH - Entscheidung vom 29.05.1991

IV ZR 187/90

Normen:
BGB § 628

Fundstellen:
BGHR AGBG § 10 Nr. 7 Partnerschaftsvermittlung 1
BGHR AGBG § 9 Beweislast 1
BGHR BGB § 628 Abs. 1 Satz 3 Partnerschaftsvermittlung 1
DRsp I(120)189c
EWiR § 10 AGBG 1/91, 845
FamRZ 1991, 1038
NJW 1991, 2763
VersR 1991, 1380
WM 1991, 1642

Der Kläger fordert das Entgelt in Hohe von 6.954 DM 'für die Einrichtung, die Bereitstellung und die Zurverfügungstellung' eines 'auf ihn persönlich bezogenen Partneranschriftendepots' zurück, das er gemäß dem am 29. [...]
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