b. »Das Urteil des BVerfG vom 13. 6. 1989 (DVBl 1989, 820 ff. [hier: V (510) 127 c-e]) hat die Frage der Beteiligungsrechte fraktionsloser Abgeordneter in ein neues Licht gestellt. Mit Recht streiten die Beteiligten [...]
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