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OVG Bremen - Entscheidung vom 20.04.1990

OVG 2 B 58/90

Normen:
BBG § 79, § 79 a Abs.1 Nr.1 Abs.2
GG Art. 6 Abs. 1 und 2

Fundstellen:
DRsp V(570)412b-c
NVwZ 1990, 1098
ZBR 1990, 326

b-c. »Die gesetzl. Tatbestandsvoraussetzung für eine Arbeitszeitermäßigung nach § 79 a Abs. 1 Nr. 1 a BBG , nämlich die tatsächliche Betreuung mindestens eines Kindes unter 18 Jahren, ist gegeben. Die AntrSt. betreut [...]
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