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OLG München - Entscheidung vom 01.10.1990

31 U 2490/90

Normen:
BGB §§ 421, 426 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1, §§ 427, 705

Fundstellen:
DStR 1991, 1090

Der Kläger begehrt von dem Beklagten die Zahlung von DM 166.666,66 DM als Ausgleich unter Gesamtschuldnern. Der Kläger und ... waren zu je 23,5 % und der Beklagte zu 53 % Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen [...]
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