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OLG München - Entscheidung vom 21.12.1990

23 U 5536/90

Normen:
BGB § 242
ScheckG Art. 29 Abs. 1, Abs. 2

Fundstellen:
BB 1991, 504
DB 1991, 909
EWiR 1991, 499
NJW-RR 1991, 438
ZIP 1991, 158

Die Klägerin ist Inhaberin eines Schecks der Beklagten über 10.584,-- DM, der auf die B AG München gezogen ist. Er trägt das Datum des 23.10.1989; als Ausstellungsort ist München angegeben (Anlage zur Klage). Bei [...]
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