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OLG München - Entscheidung vom 08.02.1990

24 U 735/89

Normen:
BGB § 847

Fundstellen:
ZfS 1990, 152

I. Die zulässige Berufung ist zum Teil begründet. Der Kläger kann über den vom Landgericht zugesprochenen Betrag von 10.000 DM hinaus weitere 7.000 DM, somit ein Schmerzensgeld von insgesamt 17.000 DM verlangen. Nach [...]
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