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OLG München - Entscheidung vom 16.07.1990

26 WF 860/90

Normen:
BGB § 1587c
GKG § 17a
KostO §§ 30, 99 Abs. 3
VAHRG § 3b Nr. 1, Nr. 2

Fundstellen:
JurBüro 1990, 1501

Der Geschäftswert für das Abänderungsverfahren wurde zu Recht auf DM 1.000,-- festgesetzt. Maßgebend für die Festsetzung des Geschäftswerts sind für das isolierte Versorgungsausgleichsabänderungsverfahren die [...]
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