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OLG München - Entscheidung vom 17.01.1990

29 W 3006/89

Normen:
ZPO § 99 Abs. 2, § 93

Fundstellen:
GRUR 1990, 482

I. Das Landgericht hat mit Beschluß vom 2. Mai 1989 den Antragsgegnern durch einstweilige Verfügung ein bestimmtes Werbeverhalten verboten. Die Verfahrenskosten wurden den Antragsgegnern auferlegt. Gegen diese [...]
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