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1. Die besonderen Umstände, unter denen der armen Partei ein Verkehrsanwalt beizuordnen ist, liegen dann vor, wenn einer nicht hilfsbedürftigen Partei die entsprechenden Kosten nach § 91 Abs. 1 ZPO als notwendig zu erstatten wären. 2. In Ehesachen wird in
1. Eine sog. Stichtagsmeldung des Versicherungsnehmers wird nicht bereits durch rechtzeitige Absendung an den Versicherer, sondern erst durch den dortigen Zugang wirksam. 2. Auch die Erklärung des führenden Versicherers bindet die übrigen (Mit-) Versicher
1. Die Gebühr des § 31 Abs. 1 Nr. 3 BRAGO entsteht durch Einnahme eines Augenscheins im Regelfall nur dann, wenn sich diese als Beweisaufnahme darstellt, was davon abhängt, ob bei der Augenscheinseinnahme die Richtigkeit bzw. Unrichtigkeit streitiger Part
Die (hier: im Ehelichkeitsanfechtungsprozeß) beantragte Beiordnung eines Rechtsanwalts ist trotz Fehlens der Voraussetzungen des § 121 Abs. 1 oder Abs. 2 ZPO regelmäßig zu gewähren, wenn das Gericht über den rechtzeitig gestellten Prozeßkostenhilfeantrag
1. Nach § 120 Abs. 4 ZPO kann das Gericht die Entscheidung über die zu leistenden Zahlungen ändern, wenn sich die für die Prozeßkostenhilfe maßgebenden persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse nach Bewilligung wesentlich, d. h. in einer den soziale
Bis zum Erlaß eines (Teil-) Anerkenntnisurteils bemißt sich der Streitwert nach dem rechtshängigen Klagebegehren; eine Verminderung des Streitwerts erfolgt frühestens nach Ergehen des (Teil-) Anerkenntnisurteils.
1. Der Streitwert ist nach § 6 ZPO auf den Verkehrswert des Grundstücks, um dessen Auflassung gestritten wird, festzusetzen. 2. Die auf dem Grundstück lastenden Verbindlichkeiten sind dabei nicht abzuziehen.
Eine Erörterungsgebühr fällt (hier: im Verfahren auf Erlaß einer einstweiligen Verfügung) nicht an, wenn sich der Antragsgegner auf Fragen lediglich zu seinen Einkommensverhältnissen äußert, dem Verfügungsantrag aber im übrigen nicht entgegentritt.
1. Eltern schulden ihren Kindern die wirtschaftlich zumutbare Finanzierung einer optimalen begabungsbezogenen Berufsausbildung. 2. Die Pflicht, Ausbildungsunterhalt zu leisten, wird nicht erfüllt durch die Finanzierung einer Ausbildung, die die Begabung d
Gutachter des Technischen Überwachungs-Vereins (TÜV) erhalten für die Erstattung ihrer Gutachten, wenn diese keine besonderen Anforderungen i.S. von § 3 Abs. 2 Satz 2 ZSEG stellen, einen Stundensatz von 55 DM zuzüglich einer Erhöhung von 35 %:
Hat sich der Unterhaltsgläubiger in einem vor weniger als zwei Jahren geschlossenen Vergleich verpflichtet, eine etwaige Aufnahme einer Erwerbstätigkeit von sich aus anzuzeigen, so kann der Unterhaltsschuldner nur dann Auskunft über die Einkünfte des Unte
Die Kosten für ein privat erholtes Sachverständigengutachten, mit dessen Hilfe ein bereits vorliegendes Sachverständigengutachten lediglich überprüft wird, sind jedenfalls dann nicht erstattungsfähig, wenn das Privatgutachten den Rechtsstreits nicht zu Gu
Bei einem echten Teilfreispruch gelangt lediglich die Differenz zwischen dem Gesamthonorar und dem fiktiven Honorar, das auf die Verteidigung wegen der Verurteilungstat(en) entfällt, zur Erstattung.
1. Bei der Kollision zwischen einem auf Nachsuche befindlichem Jagdhund und einem Kraftfahrzeug scheidet eine Haftung nach § 833 Satz 1 BGB (Gefährdungshaftung des Tierhalters) aus, weil der Schaden durch ein Haustier verursacht worden ist, das dem Berufe
Der im Wege der Prozeßkostenhilfe beigeordnete Rechtsanwalt kann lediglich auf die im nach § 123 BRAGO zustehenden Gebühren, nicht jedoch hinsichtlich der gem. § 124 Abs. 3 BRAGO anfallenden weiteren Vergütung einen Vorschuß beanspruchen.
Bei der Ermittlung der Leistungsfähigkeit eines beruflich selbständigen Schuldners von Kindesunterhalt sind Vorsorgeaufwendungen auch dann nur bis zur Höhe der von einem Arbeitnehmer zur Sozialversicherung zu entrichtenden Beiträge abzugsfähig, wenn der U
Mit dem Abänderungsverfahren nach § 1696 Abs. 1 BGB soll die vorliegende Sorgerechtsentscheidung an veränderte Umstände angepaßt werden. Eine formell rechtskräftige Entscheidung kann dann abgeändert werden, wenn nach Erlaß der abzuändernden Entscheidung n
1. Der Anspruch auf nachehelichen Unterhalt verjährt in vier Jahren, §§ 197, 204 S. 1 BGB. 2. Eine (hier notarielle) Vereinbarung, in der die Parteien zur Sicherung von Unterhaltsrückständen einen Sicherungsübereignungsvertrag abschließen (hier über wertv
1. Der Streitwert einer Klage auf Löschung einer Auflassungsvormerkung bestimmt sich nicht nach dem Wert des Grundstücks, sondern nach dem gemäß § 3 ZPO zu schätzenden Interesse der Kläger an der Beseitigung der Vormerkung. 2. Dabei sind insbesondere die
1. Bei der Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse einer Partei hinsichtlich ihres Anspruchs auf Prozeßkostenhilfe ist auf den Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung abzustellen (§ 570 ZPO). 2. Zu den besonderer Belastungen i.S. von § 115 Abs. 3 ZPO g
Voraussetzungen des Verzugs im unterhaltsrechtlichen Sinn
Für den Nebenintervenienten entsteht eine Vergleichsgebühr nur, wenn durch den Vergleich aus seine Interessen berührt werden.
Bei einem gerichtlichen Vergleich über in anderen Rechtsstreiten anhängige Ansprüche fällt die weitere Prozeßgebühr des § 32 Abs. 2 BRAGO insoweit nicht an.
Bei einem Streit um die Herausgabe einer Bürgschaftsurkunde bemißt sich der Wert nicht nach der durch die Bürgschaft gesicherten Forderung, sondern nach dem Interesse am Besitz der Bürgschaftsurkunde (hier: 30 % der gesicherten Forderung).
1. Hat die Staatskasse gegen einen abgetretenen Kostenerstattungsanspruch Aufrechnung erklärt, kann dies nur in entsprechender Anwendung von § 5 GKG angefochten werden, da es sich bei der Aufrechnung jedenfalls nicht um einen Verwaltungsakt handelt. 2. Zu
1. Haben sich die wirtschaftlichen Verhältnisse einer Partei, der Prozeßkostenhilfe gewährt wurde, nachträglich verbessert, rechtfertigt es dies nicht, die gewährte Prozeßkostenhilfe aufzuheben. 2. In diesem Fall ist der begünstigende Beschluß dahingehend
Weniger strenge Anforderungen an den Begriff »schwere Härte« bei zunehmender Dauer der Trennung sowie mit Rücksicht auf das Wohl der gemeinsamen Kinder.
Da das Verfahren nach § 128 BRAGO nicht als Durchgriffserinnerung ausgestaltet ist, muß das Beschwerdegericht, wenn Amtsgericht nur eine Nichtabhilfeentscheidung getroffen hat, ist die Sache unter Aufhebung des Nichtabhilfebeschlusses an die Vorinstanz zu
1.Ein Anspruch auf Pauschvergütung nach § 99 BRAGO besteht erst nach rechtskräftigem Abschluß der Strafsache. 2. Wurden dem Pflichtverteidiger die angefallenen gesetzlichen Gebühren bereits ausbezahlt und ist mit dem rechtskräftigem Abschluß des Verfahren
1. Bei Bewilligung von Prozeßkostenhilfe beschränkt sich die Beschwerdebefugnis der Staatskasse darauf, daß die Partei nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen Zahlungen zu leisten habe (§ 127 Abs. 3 Satz 2 ZPO). 2.Dagegen ist weder die
1. § 120 Abs. 4 ZPO gestattet auch die erstmalige Anordnung einer Zahlung in dem Umfang aller bereits fälligen Kosten. 2. Eine vom Gericht angeordnete Ratenzahlung ist erst einzustellen, wenn sie auch die weitere Vergütung des beigeordneten Rechtsanwalts
Gegen Einstellungsentscheidungen gemäß § 769 ZPO ist grundsätzlich kein Rechtsmittel statthaft, es sei denn, der Beschwerdeführer legt die tatsächlichen Voraussetzungen schlüssig dar, aus denen sich eine 'greifbare Gesetzesverletzung' ergibt.
1. Hat der Beklagte die Hauptforderung später beglichen und nach vorausgegangenem Mahnverfahren gegen sich ein Versäumnisurteil ergehen, so spricht dies für die Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten eines auswärtigen Mahnanwalts. 2. Der Grundsatz des rechtl
1. Eine mit einem vorübergehenden Rückgang oder Wegfall des Erwerbseinkommens verbundene Minderung seines Unterhalts muß ein Unterhaltsberechtigter - ebenso wie in einer intakten Familie - hinnehmen. 2. Wegen der engen Wechselbeziehung zwischen berufliche
1. Der Gebührenstreitwert bei einer Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit oder der Nichtigkeit eines Vertrages bestimmt sich gemäß § 12 Abs. 1 GKG, § 3 ZPO nach dem freien Ermessen des Gerichts. 2. Demzufolge ergibt sich bei einer Wertung der Vor- und
1. Bei einem Verkehrsanwalt 'am dritten Ort' kommt eine Erstattung in der Regel nicht in Betracht, da die Partei dann auch gleich den Prozeßbevollmächtigten selbst hätte mandatieren und informieren können. 2. Der Beklagten stehen die geltend gemachten Ver
Betrifft ein Vergleich auch die zuvor von den Beklagten anerkannten Teilbeträge aus der Klageforderung, die mangels Antrags auf Erlaß eines Teilanerkenntnisurteils rechtshängig geblieben sind und über deren Durchsetzung erst im Vergleich eine abschließend
1. Eine kurzfristige, bloße Unaufmerksamkeit und Unkonzentriertheit des Fahrers verletzt regelmäßig schon nicht die objektiv erforderliche Sorgfalt in besonders hohem Grad und stellt grundsätzlich nicht ein subjektiv unentschuldbares Fehlverhalten dar. 2.
Wird im Wege der Stufenklage Unterhalt geltend gemacht, ist für die Berechnung des Rückstandes im Sinne des § 17 Abs. 4 GKG der Zeitpunkt der Einreichung der Klageschrift maßgeblich.
Für die Tätigkeit des Rechtsanwalts im Verfahren einer sogenannten vorläufigen Anordnung im Rahmen
»Befindet sich ein Angeklagter wegen einer Straftat seit 6 Monaten in Untersuchungshaft, obwohl bereits nach 3 Monaten in dieser Sache die Hauptverhandlung hätte durchgeführt werden können, ist die Fortdauer der Untersuchungshaft auch nicht deshalb gerech
Der Hausarzt, demgegenüber der Patient lediglich über Müdigkeit, Schwäche, Schwindelgefühl und geringfügig erhöhte Temperatur klagt, dabei aber verschweigt, daß er sich auf einem zweiwöchigen Frachtflugeinsatz in Westafrika befunden hatte und deswegen 'R.
»Mit dem verfassungsrechtlichen Gebot der besonderen Beschleunigung in Haftsachen ist es nach neunmonatiger Dauer der Untersuchungshaft unvereinbar, wenn zwei Monate nach Erhebung der Klage noch nicht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entschieden wur
Der Wert eines Unterhaltsvergleichs ist auf den Jahresbetrag der ursprünglich geforderten monatlichen Unterhaltsleistungen auch dann festzusetzen, wenn die Unterhaltsansprüche bislang als Folgesache noch nicht anhängig waren.
Beauftragt der Rechtsnachfolger einer Partei nach dem 1.1.1987 einen Rechtsanwalt, der bis zu diesem Zeitpunkt am Verfahren nicht beteiligt war, so sind dessen Gebühren nach dem zum Zeitpunkt der Beauftragung geltenden Recht zu bestimmen.
»Bei der Prüfung nach § 170 StPO findet der Grundsatz 'im Zweifel für den Angeklagten' keine unmittelbare Anwendung; er kann nur mittelbar eine Rolle spielen.«
1. Gemeinsame elterliche Sorge kann nach der Scheidung nur dann angeordnet werden, wenn sie dem übereinstimmenden Willen beider Eltern entspricht. 2. Die Bindung eines Elternteils an eine zu einem früheren Zeitpunkt getroffene Vereinbarung über das (hier
§ 120 Abs. 4 ZPO erlaubt es, die Nachzahlung aller bereits fälliger Kosten anzuordnen, wenn der bedürftigen Partei im Rahmen eines Prozeßvergleichs erhebliche Barmittel zufließen, die das geschätzte Vermögen im Sinne des § 115 Abs. 2 Halbsatz 2 ZPO i. V.
Gebühren für die vorprozessuale Tätigkeit eines Verkehrsanwalts (§ 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO) können nicht im Kostenfestsetzungsverfahren geltend gemacht werden.
1. Auch im Beschwerdeverfahren gilt nicht ohne Grund das vom Gesetzgeber nach § 311 StPO befristeten Gebot der Beschleunigung. 2. Hat das Beschwerdegericht auf eine angekündigte Begründung der sofortigen Beschwerde angemessene zeit gewartet und dann entsc
Die Kosten eines Verkehrsanwalts sind jedenfalls dann nicht erstattungsfähig, wenn sich der Prozeßbevollmächtigte aus einem Parallelprozeß hätte informieren können.
War ein privat erholtes Sachverständigengutachten für den Gang der mündlichen Verhandlung von ausschlaggebender Bedeutung, weil es z.B. zur Berufungsrücknahme führte, und hat es damit den Prozeß nachhaltig gefördert, sind die dafür aufgewendeten Kosten er
1. Die Erörterungsgebühr (§ 31 Abs. 1 Nr. 4 BRAGO) kann auch anfallen, wenn sich der Prozeßbevollmächtigte nicht verbal äußert. 2. Nimmt der anwaltlichen Vertreter des Streithelfers lediglich den Beweistermin wahr, entsteht auch dadurch die Beweisgebühr (
1. Das Abänderungsverfahren nach § 10a VAHRG ist nicht gebührenfrei. Vielmehr entstehen Gebühren nach § 99 KostO, § 11 Abs. 1 VAHRG. 2. Dies ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte der §§ 10a, 11 VAHRG sowie aus der Tatsache, daß die Abänderung nach § 1
Zulässigkeit des Widerrufs der Bewährung wegen einer neuen Straftat erst nach Rechtskraft der Verurteilung wegen dieser Straftat.