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LAG Frankfurt/Main - Entscheidung vom 04.01.1990

12 TaBV 69/89

I. Die Beteiligten streiten über die Verpflichtung der Antragsgegnerin (AntrG.), an den Antragsteller (AntrSt.) 1.329,81 DM nebst 4 % Zinsen seit dem 01.02.1988 an Rechtsanwaltskosten für die Vertretung des AntrSt. [...]
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