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OVG Hamburg - Entscheidung vom 11.07.1989

Bs V 14/89

Normen:
AuslG § 10

Fundstellen:
DRsp V(549)546c
NJW 1990, 663
NVwZ 1990, 286

»... Die Erwerbsunzucht ist keine selbständige Erwerbstätigkeit i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG/EWG, die als begünstigter Aufenthaltszweck [im Streitfall] allein in Betracht kommt. Der erk. Senat schließt sich [...]
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