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OVG Hamburg - Entscheidung vom 03.02.1989

OVG Bs PB 6/88

Normen:
BPersVG § 83

Fundstellen:
DRsp VI(645)88k
ZBR 1989, 218

»In personalvertretungsrechtlichen Beschlußverfahren ist der Gegenstandswert nach § 8 Abs. 2 BRAGebO festzusetzen (Anschluß an BVerwG, Beschl. v. 8. 7. 1985, Buchholz 238.3 A § 83 BPersVG Nr. 26) und beträgt in der [...]
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