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OLG Nürnberg - Entscheidung vom 23.06.1989

Ws 675/89

Normen:
StGB § 67g Abs. 1

Fundstellen:
NStE Nr. 6 zu § 67g StGB
NStZ 1990, 253

Die sofortige Beschwerde ist nicht begründet. Nach § 67 g Abs. 1 StGB ist die Aussetzung einer Unterbringung u.a. zu widerrufen, wenn der Verurteilte während der Dauer der Führungsaufsicht Eine rechtswidrige Tat begeht [...]
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