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OLG Karlsruhe - Entscheidung vom 11.05.1989

9 U 152/87

Normen:
BGB § 633, § 634

Fundstellen:
BauR 1989, 743

Wünscht der Auftraggeber aus Sparsamkeitsgründen eine technisch unzureichende Leistung, so haben der Auftragnehmer und der Architekt den Auftraggeber auf die sich aus diesen Sparwünschen ergebenden Folgen hinzuweisen [...]
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