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OLG Hamm - Entscheidung vom 18.05.1989

2 U 187/88

Normen:
AVBFernwärmeV § 30 Nr.1
BGB § 651

Fundstellen:
DB 1989, 2119
DRsp I(138)575a
NJW-RR 1989, 1455

»Nach § 30 Nr. 1 AVBFernwärmeV berechtigen Einwände des Abnehmers gegen Rechnungen des Versorgungsunternehmens zur Zahlungsverweigerung nur, soweit sich aus den Umständen ergibt, daß offensichtliche Fehler vorliegen. [...]
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