»Das angefochtene Urteil leidet an einem schwerwiegenden formellen Mangel. Es entspricht nicht den Anforderungen der §§ 313 , 315 ZPO .« Nach § 315 Abs. 1 Satz 1 ZPO habe der Richter das vollständige (§ 315 Abs. 2 ZPO [...]
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