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LAG Berlin - Entscheidung vom 10.03.1989

9 Ta 4/89

Normen:
ArbGG § 11a
ZPO § 115 Abs. 2

Fundstellen:
DB 1989, 1428
DB 1989, 1428
DRsp VI(646)134d-e
MDR 1989, 572
MDR 1989, 572

(d) »Die Möglichkeit, gewerkschaftlichen Rechtsschutz in Anspruch zu nehmen. gehört unzweifelhaft zum Vermögen des Mitgliedes i. S. von § 115 Abs. 2 ZPO (so auch LAG Düsseldorf. AuR 1983, 250; LAG Kiel, NJW 1984, 830; [...]
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