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LAG Berlin - Entscheidung vom 21.08.1989

9 Sa 45/89

Normen:
BGB § 611 Abs. 1, § 1004

Fundstellen:
ARST 1990, 21
ARST 1990, 21
AiB 1991, 384
AiB 1991, 384
AuR 1990, 200
AuR 1990, 200
BB 1989, 1979
BB 1989, 1979
DB 1990, 738
DB 1990, 738
DRsp VI(604)187b
LAGE § 611 BGB Abmahnung Nr. 19
LAGE § 611 BGB Abmahnung Nr. 19
NZA 1989, 964
NZA 1989, 964
ZTR 1989, 453
ZTR 1989, 453

»Es entspricht zu Recht allgemeiner Auffassung, daß sich der Kündigende im Prozeß auf alle Gründe berufen kann, die seine Kündigung, sei es eine ordentliche fristgerechte oder eine außerordentliche fristlose, [...]
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