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KG - Entscheidung vom 01.12.1989

ER 30/9

Normen:
StGB § 129 a Abs.3

Fundstellen:
DRsp III(320)228d-e
StV 1990, 210

(d) »Die Verbreitung von Schriftstücken erfüllt den Tatbestand des § 129 a Abs. 3 StGB , wenn ihr Text objektiv geeignet ist, von den angesprochenen Adressaten als Werbung für eine terroristische Vereinigung aufgefaßt [...]
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