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BayObLG - Entscheidung vom 23.02.1989

BReg 3 Z 136/88

Normen:
FGG §§ 142, 144 a

Fundstellen:
BB 1989, 727
BayObLGZ 1989, 44
DRsp IV(473)176b-c
NJW-RR 1989, 867
WM 1989, 680

Die Firma Treuhand N. GmbH der BeschwF. war im Handelsregister u.a. mit dem Tätigkeitsbereich »Treuhandgeschäfte« eingetragen. Das AG hat den BeschwF. die Absicht mitgeteilt, die Firma gem. § 142 FGG wegen [...]
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