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BayObLG - Entscheidung vom 31.01.1989

RReg 4 St 232/88

Normen:
StGB § 326 Abs.1 Nr.3

Fundstellen:
BayObLGSt 1987, 89
DRsp III(336)268a
MDR 1989, 565
NJW 1989, 1290
NStE Nr. 11 zu § 326 StGB
NStZ 1989, 270
NVwZ 1989, 598
OLGSt (n.F.) StGB § 326 Nr. 3
RdL 1989, 110

Der Angekl., Inhaber einer Baufirma und Eigentümer einer Kiesgrube, ließ nach dem Abbruch eines Tunnelofens 200 bis 250 Kubikmeter Abbruchmaterial in einer Kiesgrube ablagern. In der Folgezeit stellte das [...]
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