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BayObLG - Entscheidung vom 22.09.1989

RReg 4 St 200/89

Normen:
StPO § 52 Abs.1 Nr.2, Abs.3

Fundstellen:
BayVBl 1990, 123
DRsp IV(448)161a-b
MDR 1990, 79
NJW 1990, 1433
NStE Nr. 14 zu § 52 StPO
NStE Nr. 7 zu § 47 AuslG
NStZ 1990, 187
NVwZ 1990, 302
OLGSt (n.F.) StPO § 52 Nr. 1
StV 1989, 535
ZAR 1989, 176

Die vom Angekl. in der durch § 344 Abs. 2 StPO gebotenen Form erhobene Verfahrensrüge, daß § 52 StPO verletzt sei, greift .. durch. a. Der Zeugin Edith H stand als Ehefrau des Angekl. gemäß § 52 Abs. 1 Nr. 2 StPO ein [...]
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