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BVerfG - Entscheidung vom 10.03.1989

1 BvR 1539/88

Normen:
AVG § 41 § 42
GG Art. 3 Abs. 1 Art. 6 Abs. 1
RVO § 1265

Fundstellen:
SozSich 1989, 312

Es kann dahingestellt bleiben, ob die Verfassungsbeschwerde den Zulässigkeitsanforderungen des § 90 Abs. 2 Satz 1 BVerfGG entspricht, wonach sie erst nach Erschöpfung des Rechtsweges erhoben werden kann. Denn [...]
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