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BAG - Entscheidung vom 14.03.1989

8 AZR 447/87

Normen:
AZO § 19
BGB §§ 611a, 611b, 823 Abs. 1, § 847
Beschäftigung, zur Berufsbildung und zum beruflichen Aufstieg sowie in
BetrVG § 113
EG-Richtlinie 76/207 vom 9. Februar 1976 zur Verwirklichung des Grundsatzes
EWG-Vertrag Art. 5, Art. 189 Abs. 3
GG Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 2
KSchG §§ 9, 10
SeemG § 65
bezug auf die Arbeitsbedingungen
der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur

Fundstellen:
AP Nr. 5 § 611 a BGB
BAGE 61, 209
BB 1989, 2187
DB 1989, 2279
JuS 1990, 357
NJW 1990, 65
NZA 1990, 21

Der Beklagte betreibt ein Tierheim. Im April 1985 schrieb er durch Aushang in den Betriebsräumen die Stelle einer 'Ersatzkraft für den Spätdienst der Tierannahme und Bewachung' aus. Nach der Ausschreibung sollte der [...]
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