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VGH Hessen - Entscheidung vom 28.04.1988

8 TH 1084/88

Normen:
HessFTG § 6 Abs.1

Fundstellen:
DRsp V(540)174d
NJW 1988, 2257

»... Der Zweck des § 6 Hess. FeiertagsG ist es, Sonn- und Feiertage von äußerlich in Erscheinung tretender »normaler Werktagsarbeit« freizuhalten. Nicht erforderlich ist, daß die Tätigkeit mit körperlicher Anstrengung [...]
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