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OLG München - Entscheidung vom 21.01.1988

29 U 2426/87

Normen:
UrhG § 80 Abs.2, §§ 97 ff.

Fundstellen:
DRsp II(244)134e
GRUR 1989, 55

»... Mit der Regelung des § 80 Abs. 2 UrhG ist der Vorstand des Ballettensembles allein ermächtigt, die Vergütungsansprüche geltend zu machen. Diese Ermächtigung umfaßt auch Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG , die hier in [...]
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