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OLG München - Entscheidung vom 25.02.1988

28 W 994/88

Normen:
BGB § 554 Abs.2 Nr.2
ZPO § 42, § 357 Abs.1

Fundstellen:
DRsp IV(408)163a
MDR 1989, 71
NJW-RR 1988, 1534

»...Der abgelehnte Richter hat sich korrekt verhalten. Zu Recht hat er die Anwesenheit des von der Klagepartei zugezogenen Gutachters gestattet. Da der richterliche Augenschein als Teil der Beweisaufnahme [...]
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