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OLG München - Entscheidung vom 22.06.1988

21 U 2954/88

Normen:
BGB § 823 Abs. 1, § 1004 Abs. 1

Fundstellen:
AfP 1988, 370
NJW 1989, 910
ZUM 1989, 138

Die Parteien streiten um die Frage, ob der Verfügungsklägerin gegen die beiden Verfügungsbeklagten ein Unterlassungsanspruch wegen Äußerungen im Pressedienst der ... zusteht. Gegenstand des Verfügungsantrags ist der -! [...]
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