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OLG München - Entscheidung vom 21.04.1988

2 Ws 191/88

Normen:
StPO § 329 Abs.1, Abs.3

Fundstellen:
AnwBl 1989, 55
DRsp IV(458)153c
MDR 1988, 797
NStZ 1988, 377

»Die Zulässigkeit [des Antrags der Angekl. auf Wiedereinsetzung in den vorigen Ä vor Versäumung der Berufungshauptverhandlung bestehenden Ä Stand (§ 329 Abs. 1 und 3 StPO )] wird nicht dadurch in Frage gestellt, daß [...]
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