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BVerwG - Entscheidung vom 08.03.1988

1 D 69.87

Normen:
BBG §§ 54, 77

Fundstellen:
DRsp V(570)400g-h
NVwZ 1989, 467
ZBR 1988, 323

»Wer ihm amtlich anvertrautes oder zugängliches Geld privaten Zwecken zuführt, stört grundsätzlich das ihn mit der Verwaltung verbindende Vertrauensverhältnis so nachhaltig, daß er nicht im Dienst belassen werden kann. [...]
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