»Zu Recht hat das OVG den von ihm festgestellten tödlichen Verkehrsunfall des Ehemannes und Vaters der Kl. als Dienstunfall i. S. des § 31 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BeamtVG auch für den Fall gewertet, daß dem [...]
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