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BVerwG - Entscheidung vom 29.04.1988

7 C 33.87

Normen:
BGB § 906 Abs.1, § 1004
BImSchG § 3 Abs.1, § 22 Abs.1
GG Art. 2 Abs.2, Art. 14 Abs.1

Fundstellen:
BRS 48 Nr. 99
DRsp V(540)173a-d
DVBl 1988, 967
JuS 1989, 106
JuS 1990, 278
NJW 1988, 2396
ZfBR 1988, 288
ZfBR 1989, 35, 127

»... Das BerGer. hat für die Beurteilung der Frage, ob der auf das Wohnhaus des Kl. treffende Lärm der Feuerwehrsirene zumutbar und daher vom Kl. als rechtmäßig hinzunehmen sei, zutreffend § 22 BImSchG herangezogen. [...]
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