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BVerwG - Entscheidung vom 06.05.1988

7 B 71.88

Normen:
GG Art. 3 Abs.1
HRG § 16

Fundstellen:
DRsp V(598)163a-b
DVBl 1988, 1120
JuS 1989, 927
NJW 1988, 2813

»Die Kl. hält die [für sie negative] Prüfungsentscheidung des Bekl. für rechtswidrig, weil ihr nicht die Möglichkeit gegeben worden ist, die Aufsichtsarbeiten in einem Raum zu schreiben, in dem geraucht werden darf. [...]
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